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Die Versicherten haben geeignetes Schuhwerk zu tragen.

Als geeignet wir Schuhwerk angesehen, wenn es

1. einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet,
2. im vorderen Bereich vollkommen geschlossen ist,
3. einen Fersenhalt aufweist,
4. Absätze mit ausreichend großer Auftrittsfläche und mäßiger Höhe besitzt,
5. rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze besitzt, die widerstandsfähig gegen Reinigungsmittel, Fett und ähnliche chemische Einwirkungen sind und
6. ein ausgeformtes Fußbett hat, das auch bei hoher Laufleistung die Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag.

Seit über 30 Jahren steht der Name SCHÜRR für hochwertiges Schuhwerk „Made in Germany“. Der Standort Deutschland war uns schon immer wichtig, um gleichbleibende Qualität zu garantieren und Kundenwünsche schnell zu realisieren. Dieser Philosophie sind wir bis heute treu geblieben. Die Kundenzufriedenheit stärkt uns in dieser Auffassung.

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